Vor Betreten des Arbeitsbereiches durch die Schleuse sind Schutzkleidung und Atemschutz anzulegen. Vor dem Verlassen des Arbeitsbereiches durch die Schleuse ist die Schutzkleidung grob zu säubern. Nach Verlassen der Schleuse ist die Schutzkleidung in den dafür vorgesehenen Behältnissen abzulegen, ebenso wie der Atemschutz (Masken).
Im Sanierungsbereich ist das Essen, Rauchen, Trinken, Telefonieren usw. verboten, da die Masken nicht abgenommen werden dürfen.