Vorbereitungen Sanierung von schwach gebundenem Asbest und PAK
Vorschriften

  • Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt und der Bauberufsgenossenschaft sowie Antragstellung auf Ablagerung auf der zust. Sondermülldeponie.
  • Einweisung der vom AMD untersuchten Mitarbeiter durch den aufsichtsführenden Sachkundigen vor Arbeitsbeginn auf der Baustelle: bei uns gleichzeitig Fachkraft für Arbeitssicherheit nach UVV.
  • Personelle Schutzausrüstung bereitstellen: Einwegoveralls, spezifische Atemschutz(halb/voll)masken, Handschuhe u. alle erforderlichen Werkzeuge.
  • Aufbau Vollabschottung (Folie, falls erforderlich auf Holzsparren) für den Schwarz-Weiss-Bereich: siehe Schwarz-Weiss-Bereich.