Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Bei Arbeiten mit PAK und Asbest sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Voraussetzung für die Beschäftigen (Pflichtuntersuchungen).

Diese führt der Betriebsarzt im Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienst der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (ASD der BG BAU) durch.

Diese Bescheinigungen müssen auf der Baustelle für o. g. Institutionen einsehbar sein.

Organisatorische Schutzmaßnahmen

Mindestens 7 Tage vor Beginn der Arbeiten muss eine Gefährdungsbeurteilung und ein Arbeitsplan erstellt und der BG Bau und dem zuständigen Gewerbeaufsichts- bzw. Umweltamt vorgelegt werden. Alle den Arbeitsschutz betreffenden Unterlagen sind auf der Baustelle für die Beschäftigten zugänglich aufzubewahren.

Zur Überwachung der Arbeiten ist ein fachlich geeigneter Vorgesetzter bzw. Bauleiter (Sachkundiger) zu bestellen. 

Fachlich geeignet sind Personen, die über ausreichende Erfahrungen und Kenntnisse hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten mit PAK-und Asbest-kontaminiertem Material verfügen u.a. durch die Teilnahme an einem gefahrstoffbezogenen Sachkundelehrgang.

Zu den Aufgaben des Sachkundigen gehören u. a. die Überwachung aller in der Betriebsanweisung und im Arbeitsplan festgelegten Forderungen und die Einhaltung von Beschäftigungsbeschränkungen.

BG Bau und Gewerbeaufsichts- bzw. Umweltamt

Eine den Vorschriften entsprechende Anzeige ist der BG Bau und dem jeweils zuständigem Gewerbeaufsichts- bzw. Umweltamt vorzulegen, einschliesslich der Betriebsanweisung und einer Gefährdungsbeurteilung mit einem ausführlichen Arbeitsplan. Diese Unterlagen sollte sich der Auftraggeber vom Unternehmer vor Arbeitsbeginn aushändigen lassen.