Asbestsanierung Fassadenverkleidung

Einst gepriesen als "Wunderfaser Asbest"
findet man es heute noch in Fassadenplatten

Festgebundene asbesthaltige Fassadenplatten
Asbesthaltige Fassadenplatte

Lange Zeit galt Asbest als eine Art Wunderfaser: Leicht zu gewinnen hielt der hitze- und säurebeständige Werkstoff auch in Deutschland schnell Einzug in Häuser und Wohnungen. Ob in Klebstoffen, Lüftungsrohren oder als Bestandteil von Farbe und Spachtelmasse: Asbest galt in der Zeit zwischen 1960 und 1990 als eine Art Allzweckwaffe am Bau – langlebig, vielseitig verwendbar und vor allem billig.

Das einst als Wunderwerkstoff gepriesene, hochgradig krebserregende Mineral Asbest ist EU-weit seit 2005 verboten. 

Im Hinblick auf Asbest unterscheidet man zwischen schwach- und festgebundenen Faserprodukten. Letztere kommen bei Wohngebäuden überwiegend in Form von Platten aus Asbestzement als Fassadenverkleidungen, Dacheindeckungen, Lüftungskanälen, Blumenkästen etc. vor. Diese fallen bei Abbruch-, Umbau- und Sanierungsarbeiten als Abfall an. Bei den wesentlich gefährlicheren schwachgebundenen Asbestprodukten handelt es sich meistens um Feuerschutz- oder Dämmplatten, in Industriebauten findet man vor allem Spritzasbest. Weichasbestprodukte dürfen unter hohen Schutzvorkehrungen nur von Fachfirmen ausgebaut und entsorgt werden. Grundsätzlich dürfen Sanierungsarbeiten nur mit persönlicher Schutzausrüstung, d.h. Ganzkörperanzug und Atemschutz, in abgeschotteten Bereichen durchgeführt werden. Sanierungsbereiche werden als Schwarzbereiche bezeichnet, zu denen ein Zugang nur über Schleusen möglich ist. In den angrenzenden Weißbereichen muss der Fasergehalt der Atemluft überwacht werden.

Sanierung am Beispiel von Asbestplatten gemäss TRGS 519: