PVC-Belag asbest- oder PAK-haltig
Gefahr aus dem Fußboden

Asbesthaltige PVC-Beläge

asbesthaltigen Cushion-Vinyl-Belag, PVC
asbesthaltiger Cushion-Vinyl-Belag, PVC

Die krebserregenden Asbestfasern finden sich u. a. in Cushion-Vinyl-Belägen oder Floor-Flex-Platten, die Ende der siebziger bis Anfang der achtziger Jahre verlegt wurden.

Cushion-Vinylbeläge bestehen aus einer Schaumschicht mit Druckdesign und einer Trägerschicht aus filzartiger Pappe. Diese Schicht wurde bis vor 30 Jahren vielfach mit schwach gebundenem Asbest hergestellt, der besonders gefährlich ist, weil er leicht in die Raumluft entweichen kann. Floor-Flex-Platten enthalten Asbest in fest gebundener Form, wobei beim Entfernen ebenfalls Fasern frei gesetzt werden.

Wenn die obere Schicht des Bodens beschädigt ist, also Löcher oder Risse aufweist besteht erhöhte Gefahr. An solchen Stellen entweichen schnell hohe Konzentrationen an Asbestfasern. Daher sind in diesem Fall unverzüglich entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

  • Ob ein Bodenbelag tatsächlich Asbest enthält, lässt sich mit Hilfe einer Materialprüfung in einem geeigneten Labor feststellen. (Erfahrene Schadstoff-sanierer erkennen aber auch oft schon bei Inaugenscheinnahme und anhand des Verlegedatums, ob es sich um asbesthaltiges PVC handelt).
  • Die Probe zur Durchführung einer Analyse sollte nicht selbst entnommen werden, da bereits durch Schneiden des Belags schädliche Asbestfasern freigesetzt werden können.
  • Wird schwach gebundener Asbest diagnostiziert, sollte der Boden heraus-genommen werden. Keinesfalls darf dies in Eigenregie erfolgen. Denn durch Abschleifen, Schneiden oder Herausreissen von Platten oder Bahnen werden die gesundheitsschädlichen Asbestfasern freigesetzt.
  • Außerdem besteht die Gefahr der Verschleppung, was bedeutet, dass der asbesthaltige Staub in andere Räume getragen wird und der Schaden dann noch wesentich grösser ist, als vor der „Sanierung“.
  • Für Bodenbeläge gelten die Vorschriften der TRGS 519. Das bedeutet, dass nur anerkannte Fachbetriebe den alten Belag entfernen dürfen.
  • Mieter, die eine Asbestbelastung in ihren vier Wänden vermuten, können das Bauaufsichtsamt und den örtlichen Mieterverein einschalten, um die weitere Vorgehensweise abzuklären.
  • Die Bauaufsichtsbehörden können Hauseigentümer verpflichten, Ausmaß und Umfang einer möglichen Asbestgefahr durch eine Expertise abklären zu lassen. Bestätigt sich der Verdacht, muss der Eigentümer die Sanierung in Auftrag geben.