Schadstoffe dürfen auf keinen Fall verschleppt werden, deshalb sind belastete Bereiche räumlich und sorgfältig von benachbarten Bereichen abzutrennen: zum Beispiel mit Folie durch Abkleben und bei Bedarf auf Holz-Unterkonstruktion = Abschottungsmassnahmen.
Der Arbeitsbereich darf von Unbefugten nicht betreten werden. Der Zugang zum Arbeitsbereich (Schwarzbereich) erfolgt durch eine staubdicht eingebaute (Personal-/Material-)Schleuse, je nach Erfordernissen 1-, 2-, 3 oder 4-Kammern.